Moses, Samuel und andere – die ersten Juden in Wittlich

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Geldgeschäfte

Kategorie: Geschichte

In den heute noch vorhandenen Urkunden spiegeln sich nur die größeren Geldgeschäfte wider. „Der Klein- und Kleinstkredit sowie die Pfandleihe, die in weitaus größerem Maße vorauszusetzen sind und wohl auch die Basis des Großkredits darstellten, kommen urkundlich nur in Einzelfällen zur Geltung.“8 Das heißt einerseits, dass die genannten jüdischen Geldverleiher noch viele andere Geschäfte getätigt haben, andererseits aber auch, dass es andere Juden gab, die nur mit kleinen und kleinsten Krediten ihr Geld verdienten. Und natürlich gab es auch Familienangehörige oder andere Personen wie Dienstpersonal in den Haushalten.
Ukunde Geldleihe 1335 990Die zweite Wittlich betreffende Urkunde stammt aus dem Jahr 1316. Auch hier ist wieder Moses genannt, zusammen mit einem Samuel, beide Juden in Wittlich. Neben dem Schuldner, Ritter Dietrich von Kröv, der Höhe der Schulden, dem Termin der Rückzahlung und den Verzugszinsen, falls diese Rückzahlung nicht fristgerecht erfolgt, sind auch sechs Personen benannt, Ritter und Edelknechte: „Diese Bürgen sind gehalten, bei Nichtzahlung der Schuld in einer von den Juden in Wittlich zu bestimmenden Herberge Einlager zu beziehen.“9 Diese Art von Absicherung für die Gläubiger war in der damaligen Zeit üblich.

In einem Brief, der etwa aus der gleichen Zeit stammt, bittet Hermann Herr zu Helffenstein (Koblenz-Ehrenbreitstein) seinen Neffen Hermann von Brandenburg, „gemeinsam mit anderen für ihn als Bürge bei Wittlicher Juden (apud iudeos de Witlich) einzutreten...“10 Diese Urkunde zeigt, dass einige der Wittlicher Juden zu dieser Zeit schon über das engere Umfeld hinaus Geldgeschäfte tätigten. Sie bewegten sich auf dem Territorium des Kurfürstentums Trier. Einzelne von ihnen zogen dann auch in die Kathedralstadt Trier und werden dann „von Wittlich“ genannt, wie Aaron oder Salemann, die in das direkte Umfeld der Finanziers des Kurfürsten aufstiegen (s.u.). Diese Verflechtung wird auch in einer weiteren Urkunde aus dem Jahre 1330 deutlich. Ein Johann von Kerpen hat Schulden bei den Wittlicher Juden Musin (Moses), dessen Sohn Aaron, einem Scholle (Samuel, s.u.) und dessen Erben. Auch hier geht es wieder darum, dass Bürgen für sie in Wittlich Einlager beziehen sollen. Falls der Schuldner trotzdem nicht zahlt, schwören die Bürgen, „daß widrigenfalls die Gläubiger selbst oder in ihrem Namen der Amtmann des Erzbischofs von Trier durch Pfändung ihrer Güter die Forderungen eintreiben können.“11

Waren die Schuldner nicht in der Lage, durch Geldmittel ihre Schulden zu begleichen, so gaben sie Dörfer aus ihrem Besitz zum Pfand, aus denen dann die Gläubiger einen Teil oder die gesamten jährlichen Abgaben erhielten. Eine Urkunde aus dem Jahr 1335 bezeugt ein solches Geschäft. In diesem Fall, wie auch in anderen Fällen, handelten die Juden nicht alleine, sondern zusammen mit christlichen Geldverleihern. Der Schöffe Balduin Ellenschneider und der Jude Aaron zu Wittlich hatten dem Ägidius, Herrn von Daun, Geld geliehen, und er hatte ihnen als Pfand das Dorf Osann gegeben. „Die beiden Gläubiger erklären, daß sie aus dem Dorf Osann einen Nutzen bezogen haben, der als Abschlag von den Schulden des Ägidius gelten soll. Durch Zahlung der Restschuld kann er das Dorf auslösen.“12 Ellenschneider und Aaron treten noch in weiteren Fällen gemeinsam als Gläubiger auf.

Im Jahre 1337 sind Walram, Graf von Zweibrücken und seine Frau Jenetta sogar gezwungen, dem Jakob Daniels von Trier und dem Aaron von Wittlich einige Dörfer zu verkaufen „mit allem, was dazu gehört an Land und Leuten, Herrschaft, Äckern, Wiesen, Wassern, Weiden, Fischereirechten, Wald, Hoch- und Niedergericht, wie dies alles Walrams verstorbene Mutter zu Lebzeiten innegehabt hat.“13 Die Juden konnten also ab diesem Zeitpunkt alle Abgaben aus den Dörfern einnehmen; innerhalb der kommenden acht Jahre hatten die ehemaligen Besitzer aber ein Rückkaufrecht. Diese Besitztümer wurden kurz darauf dem Erzbischof aufgetragen; auch hier zeigt sich wieder die enge Verflechtung der Juden mit dem erzbischöflichen Hof.


8 Burgard (wie Anm. 4), S. 309.

9 Kortenkamp (wie Anm. 3), S. 138f.

10 Kortenkamp (wie Anm. 3), S. 143; siehe zum Charakter des Briefes auch Michael Anschütz, Die Familien von der Leyen und Neuerburg und ihre Beziehungen zu den erzstiftisch-trierischen Juden in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, in: Jörg R. Müller (Hrsg.), Beziehungsnetze aschkenasischer Juden während des Mittelalters und der frühen Neuzeit, Hannover 2008, S. 51-69, hier S. 51.

11 Kortenkamp (wie Anm. 3), S. 176;

12 Kortenkamp (wie Anm. 3), S. 190.

13 Kortenkamp (wie Anm. 3), S. 200.

Die Karte zeigt Ansiedlungen von Juden im Kurfürstentum Trier von Erzbischof Balduin (1307 -1354)
Qu.:Angelika Schleindl, Jüdisches Lebenn in Wittlich, Ausstellungskatalog, Stadtverwaltung Wittlich


 Autor: Dr. Marianne Bühler, April 2020