Zuzugsverbot

Kategorie: Das Jahr 1935

Gauleiter Gustav Simon hatte im Juni 1935 über seine Kreisleiter anordnen lassen, dass Gemeinden und Städte ein Zuzugsverbot für Juden verhängen. Der Wittlicher Bürgermeister setzte diese Anordnung am 19. Juli 1935 einstimmig mit seinen Stadtverordneten um. Verboten waren auch Grundstückserwerb durch Juden; wer noch Handel mit Juden betrieb, sollte als Gewerbetreibender von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen bleiben.

 

 

Und: „Das Kaufen bei Juden bedeutet Verrat am Volk und der Nation.“ Am 1. Dezember 1936 musste die „Entschließung“ auf Anweisung aus Berlin zurückgezogen werden.

19 30 Januar 1935 3 500

Autor: Franz-Josef Schmit, November 2020

Literatur

  • Mehs, Matthias Joseph: Tagebücher vom November 1929 bis September 1946. Hrsg. von Günter Wein und Franziska Wein. 2 Bd., Trier 2011.
  • Petry, Klaus: Wittlich unter dem Hakenkreuz. 3. Teil der Stadtgeschichte. Wittlich 2009.
  • Zeitenwende. Das 20. Jahrhundert im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Bearbeitet von Erwin Schaaf. Wittlich 2000.
  • Wein-Mehs, Maria: Juden in Wittlich 1808 – 1942. Wittlich 1996.
  • Einbezogen sind eigene Recherchen des Verfassers zum Nationalsozialismus in Wittlich.