Die jüdische Schule in Wittlich
Die jüdische Privatschule
Das preußische Gesetz von 1847, das die Verhältnisse der Juden insgesamt regelte, baute bezüglich des Schulwesens auf der früheren Verordnung auf. Die jüdischen Kinder waren zum Schulbesuch an der örtlichen Schule verpflichtet. Sie konnten ihrer Schulpflicht aber auch durch häuslichen Unterricht oder den Besuch einer Privatschule nachkommen, die unter der Aufsicht des Staates stand. Am christlichen Religionsunterricht mussten sie nicht teilnehmen. Eine eigene jüdische Schule konnte eingerichtet werden, wenn die Verhältnisse dies erlaubten. Dies war den Wittlicher Juden auch finanziell um die Mitte des 19. Jahrhunderts möglich und wurde 1858 von der Regierung genehmigt.
Die Schule war immer, auch in der späteren Zeit als öffentliche Schule, eine einklassige Schule. In den Jahren 1870-1890 hat sie ihre höchsten Schülerzahlen mit mehr als 40 Jungen und Mädchen erreicht. Neben den an jeder Schule zu unterrichtenden Fächern spielte der Unterricht in der hebräischen Sprache immer eine besondere Rolle, die hohe Ansprüche an Lehrer und Schüler stellte.
Die Lehrer waren gleichzeitig immer auch für die kultischen Belange der Gemeinde zuständig, da es in Wittlich keine angestellten Rabbiner gab. Sie waren also Vorbeter im Gottesdienst und führten auch andere religiöse Funktionen aus. Oft fungierten sie auch als Schächter.
Als Lehrer waren in dieser Zeit in Wittlich tätig: Leopold Kurz (1858-1862), Ferdinand Mayer Eppstein (1862-1863), Karl Herzfeld (1863-1867), Jacob von der Walde (1867-1876), Moses Lichtenstädter (1876-1879), Gerson Pels (1879-1882) und Levi Löwenstein (1882-1885). Der häufige Lehrerwechsel hing mit jeweils begrenzten Anstellungsverträgen, mangelnden Finanzmitteln, aber auch mit der mangelnden Qualifikation der Lehrer zusammen.
Dr. Marianne Bühler
Autor
Dr. Marianne Bühler, 2019
Qu.: Angaben bei dem jeweiligen Kapiteln